Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(kurz:
"AGB") der Garten Wammes GmbH, Schlierenzau 37, 6425 Haiming (kurz:
"Unternehmer") für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmer und
Verbrauchern:
Geltungsbereich der
allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Für den Geschäftsverkehr des
Unternehmers gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB).
- Die einmal zwischen dem
Verbraucher und dem Unternehmer in Kraft gesetzten AGB des Unternehmers
sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverkehr zwischen denselben, auch wenn auf die AGB des
Unternehmers nicht erneut ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Die Aufhebung, Ergänzung
oder Abänderung von Verträgen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher
bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Vertragsabschluss und
Preisgestaltung
- Dem Unternehmer zugegangene
Anbote eines Verbrauchers werden von jenem nur durch schriftliche
Annahmeerklärungen oder durch Erfüllung angenommen.
- Anbote des Unternehmers sind
grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Bestellung des
Verbrauchers für den Unternehmer abänderbar bzw. widerrufbar. Alle Angaben
in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind
jedenfalls unverbindlich und nur maßgeblich, wenn sie in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
- Geringfügige
Leistungsänderungen - wie technische, farbliche und formmäßige Änderungen
oder Abweichungen - sind vom Verbraucher zum Listenpreis nur zu
akzeptieren, sofern sie dem angestrebten Verwendungszweck nicht
zuwiderlaufen. In jedem Fall ist eine Genehmigung des Verbrauchers
einzuholen, sofern der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass die
Leistungsänderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
- Hinsichtlich der Preise, der
Währung, in der zu bezahlen ist, und der im Preis enthaltenen
Nebenleistungen gelten jeweils die Bedingungen, wie sie im Internet auf
der Website des Unternehmers veröffentlicht sind.
- Erfolgen Vertragsabschlüsse
ohne gesonderte Preisbestimmung, so gelten die Listenpreise am Tag der
Angebotslegung als vereinbart.
Lieferung bzw. Leistung,
Gefahrenübergang, Verzug
- Es gelten die
Lieferbedingungen, wie sie im Internet auf der Website des Unternehmers
veröffentlicht sind. Mangels Sonderregelung hat der Unternehmer
Lieferungen und Leistungen "ab Lager Haiming" zu erbringen.
- Erfüllungsort für alle vom
Unternehmer und vom Verbraucher zu erfüllenden Verpflichtungen ist AT- 6425
Haining / Ö
- Die Gefahr geht - auch bei
Teillieferungen - jeweils dann auf den Verbraucher über, wenn die Ware das
Auslieferungslager des Unternehmers verlässt, sofern im Einzelnen nichts
anderes vereinbart wurde. Wurde die Abholung der Ware beim Unternehmer
vereinbart, gilt dies bereits mit termingerechter Bereitstellung.
- Ein Liefertermin bzw. eine
Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei
Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
- Geringfügige Änderungen der
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung sind möglich, sofern dies dem
Verbraucher zumutbar und dies sachlich gerechtfertigt ist.
- Verzögert sich eine Leistung
bzw. Lieferung durch einen vom Unternehmer unverschuldeten Umstand,
verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferzeit auch ohne gesonderte
Erklärungen angemessen, ohne dass der Unternehmer Rechtsfolgen welcher Art
auch immer zu verantworten hat; dies selbst, wenn der Unternehmer
seinerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist. Bei
unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung sowie bei
unverschuldeter Behinderungen wie Betriebsstörungen, Elementarereignisse
oder mangelnde Belieferung durch den eigenen Lieferanten ist der
Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatz- und
Nachlieferungsansprüchen zum Rücktritt berechtigt.
- Hat der Unternehmer den
Verzug verschuldet, kann der Verbraucher nach schriftlicher Setzung und
Ablauf einer angemessenen Frist entweder Erfüllung verlangen oder den
Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist vom Verbraucher schriftlich zu
erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder
Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
- Der Unternehmer ist
berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen
zu legen.
- Nimmt der Verbraucher die
vertragsgemäße Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur
richtigen Zeit an, kann der Unternehmer unter Setzung einer Nachfrist von
14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Gefahr in Verzug kann der
Unternehmer nach seiner Wahl die Ware bei sich einlagern, wofür der
Verbraucher eine übliche Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in
Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers bei
einem dazu befugten Gewerbsmanne einlagern. Es steht dem Unternehmer
jedoch auch frei eine Verwertung "bestens" auf Rechnung und
Kosten des Verbrauchers vornehmen, ohne ersatzpflichtig zu werden. Zudem
hat der Vertragspartner die Lieferkosten zu tragen.
- Maßgebend für das Gewicht
ist das vom Unternehmer bei Versendung oder Auslieferung festgestellte und
beurkundete Wiegeergebnis. Für Gewichtsverluste auf dem Transport, auch
bei Franko-Lieferung, wird keine Verantwortung übernommen.
- Verpackung wird brutto für
netto mit der Ware verrechnet und bei Lieferung an andere Unternehmer
nicht zurückgenommen.
Zahlung, Zahlungsverzug und
Aufrechnung
- Die Zahlung durch den
Verbraucher kann durch Kreditkarte, Paypal, Vorauskasse, per Nachnahme
oder auf offene Rechnung erfolgen.
- Im Falle der Nichtzahlung
einer fälligen Forderung sind auch alle übrigen Forderungen ohne
ausdrückliche Fälligstellung sofort fä
- Der Zahlungsverzug tritt
ohne weitere Aufforderung von selbst ein. Verzugszinsen werden bei
Verbrauchern in der Höhe von 5 % pa über den Zinsen bei vertragsgemäßer
Zahlung vereinbart. Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des
Zahlungsverzugs des Verbrauchers ab dem Tag der Übergabe der Ware auch
Zinseszinsen zu verlangen.
- Der Verbraucher verpflichtet
sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Anbieter entstehenden
Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
- Die Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen berechtigt den Unternehmer Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Der Unternehmer ist überdies von allen
weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten
und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Unternehmer
den Rücktritt vom Vertrag, sind bereits gelieferte Waren sofort auf Kosten
des Verbrauchers zurückzustellen, Ersatz für eine allfällige Wertminderung
zu leisten und dem Unternehmer alle Aufwendungen zu ersetzen. Zur
Abgeltung des in diesem Zusammenhang entstehenden Schadens hat der
Verbraucher ohne Mäßigungsrecht eine Stornogebühr von 20 % des
Bruttofakturenbetrages ohne weitere Nachweise mit sofortiger Fälligkeit zu
bezahlen.
- Mangels freiwilliger
Zurückstellung der Waren ist der Unternehmer berechtigt, sich die
Gewahrsame daran auch eigenmächtig zu verschaffen, ohne dass dadurch dem
Verbraucher Rückgabe-, Unterlassungs-, Ersatzansprüche oder sonstige
zivilrechtliche Ansprüche welcher Art auch immer zustehen.
Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen,
vorbehaltlosen Zahlung aller Ansprüche des Unternehmens aus einer
Warenlieferung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Zinsen,
Kosten und Spesen durch den Verbraucher bleibt die gelieferte Ware im
unbeschränkten Eigentum des Unternehmers. Der Verbraucher hat auf seine
Kosten und von sich aus alle Handlungen zu setzen, die zur Begründung bzw.
Erhaltung des Eigentumsvorbehaltes nötig sind. Der Verbraucher hat über
Aufforderung jederzeit binnen 24 Stunden auf seine Kosten eine Aufstellung
aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren (samt Kaufdatum und
Rechnungsnummer) zu übergeben.
- Eine Veräußerung oder
Verpfändung bzw. sonstige Sicherstellung der bzw. durch die Vorbehaltsware
ist nur mit ausdrücklicher - jederzeit formlos widerrufbarer - Zustimmung
des Unternehmers zulässig, wobei der Verbraucher seine Abnehmer auf den
Eigentumsvorbehalt des Unternehmers hinzuweisen hat. Die Zustimmung
erlischt automatisch im Falle einer Insolvenz oder Exekutionsführung.
Unabhängig davon bietet der Verbraucher bereits hiermit unwiderruflich an,
für den Fall der Weiterveräußerung dieser Waren alle daraus entstehenden
Forderungen an den Unternehmer zu dessen Befriedigung zahlungshalber
abzutreten. Der Unternehmer kann dieses Abtretungsanbot jederzeit ohne
zeitliche Begrenzung bei Kostentragung durch den Verbraucher annehmen und
ist zur Einziehung berechtigt. Das Gleiche gilt für etwaige Forderungen
aus einem Versicherungsvertrag. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die
Ware gegen Elementarereignisse versichern zu lassen.
- Bei Zugriffen Dritter auf
die gelieferte Ware - insbesondere durch Pfändungen oder sonstige
Inanspruchnahme - ist der Verbraucher auf seine Kosten zur Verständigung
des Unternehmers, zur Wahrung dessen Eigentums verpflichtet und hat auf
das Eigentumsrecht des Unternehmers hinzuweisen. Er hat überdies dem
Unternehmer sämtlichen im Zusammenhang mit der Sicherung des Rechtes
erwachsenden Kosten zu ersetzen. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen
Forderung des Unternehmers, der Zahlungseinstellung, der
Insolvenzeröffnung oder der Exekution auf eine Vorbehaltsware, hat der
Verbraucher alle Vorbehaltswaren sofort an den Unternehmer
zurückzustellen. Die Zurücknahme der gelieferten Ware ist ohne anders
lautende Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die
Vorbehaltsware vom Unternehmer ausgesondert, so kann er eine Einlagerung
auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers vornehmen.
Forderungsabtretung
- Die Abtretung von
Forderungen des Verbrauchers gegen den Unternehmer an Dritte ist ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.
- Der Verbraucher darf mit
seinen Forderungen gegen Forderungen des Unternehmers aufrechnen, sofern
die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers gegeben ist oder die Gegenforderungen
im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Unternehmers
stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Unternehmer anerkannt worden
sind.
Rücktrittsrecht des
Verbrauchers bei Verträgen im Fernabsatz
- Der Verbraucher kann von
einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag - so keine gesetzliche
Ausnahmeregelung greift - innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten,
wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Rücktrittsfrist beginnt bei
Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim
Verbraucher. Es genügt, wenn er die Rücktrittserklärung innerhalb der
Frist abgesendet hat.
- Das Widerrufsrecht besteht
nicht bei folgenden Verträgen:
- Waren, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- Waren, die schnell verderben
können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Waren, die versiegelt
geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus
Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung
nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, die nach der
Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern
vermischt wurden.
- Tritt der Verbraucher vom
Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher
geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache
gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der
Verbraucher die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein
angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung
für eine damit verbunden Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu
zahlen. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
selbst zu tragen.
Schadenersatz
- Sämtliche
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden an
zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
- Bei Vertragsauflösung ist
der Unternehmer nur bei grobem Verschulden verpflichtet, zurückzuzahlende
Beträge zu verzinsen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für alle zwischen dem
Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossenen Verträge und alle sich aus
dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden
Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter
Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen
Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) vereinbart.
- Zur Entscheidung aller aus
den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner
entstehenden Streitigkeiten ist das für Innsbruck/Österreich jeweils
sachlich zuständige Gericht zuständig, sofern nicht der zwingende
Verbrauchergerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Wohnsitzes
des Verbrauchers greift.
Datenverarbeitung,
Zustelladresse
- Der Verbraucher erteilt
seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen
Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Anbieter automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden. Der Unternehmer ist zur Weitergabe
dieser Daten an Dritte berechtigt.
- Alle Zustellungen aufgrund
des Vertragsverhältnisses erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse.
Der Verbraucher ist verpflichtet, eine Änderung der Zustelladresse
bekanntzugeben, andernfalls eine Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene
Anschrift des Verbrauchers erfolgt.